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Innergemeinschaftliche Lieferungen in das EU-Ausland sind unter
bestimmten Voraussetzungen in Deutschland umsatzsteuerfrei. Es wird
nur ein ordnungsgemäßer Buch- und Belegnachweis, also
eine Kopie der Ausgangsrechnung und eine Verbuchung des Umsatzes
verlangt. Mehr fordert das Gesetz nicht. Dennoch wollen viele Finanzämter
die innergemeinschaftliche Lieferung nicht anerkennen, sondern verlangen
Umsatzsteuer auf diese Umsätze.
Dem hat jetzt sogar der BFH einen Riegel vorgeschoben.
Verlangt das Finanzamt womöglich sogar die Umsatzsteuer auf
die innergemeinschaftlichen Lieferungen?
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