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Muß ich die Betriebsprüfung akzeptieren?
Muß ich akzeptieren, daß schon wieder eine Betriebsprüfung
durchgeführt wird?
Muß ich den Prüfer akzeptieren?
Wo wird die Betriebsprüfung durchgeführt - bei mir im
Betrieb, beim Steuerberater oder im Finanzamt?
Muß ich dem Prüfer alle Unterlagen zur Verfügung
stellen?
Darf der Prüfer die Unterlagen kopieren?
Welche Rechte habe ich als Steuerpflichtiger?
Darf ich in die Akten des Finanzamtes und des Prüfers Akteneinsicht
nehmen?
Warum ist die Akteneinsicht so wichtig?
Nur ein kleiner Ausschnitt von vielen Fragen - fragen Sie
uns!
Die Finanzämter prüfen viele Steuerpflichtige - nicht
nur Betriebe, sondern auch sogenannte Einkunftsmillionäre und
andere Steuerpflichtige. Auch Rentner mit Renten- oder Kapitaleinkünften
könnten demnächst häufiger mit Prüfungen zu
rechnen haben.
Die Finanzämter haben verschiedene Prüfungsmethoden entwickelt.
Da die Betriebsprüfung Fehler feststellen und berichtigen soll,
enden die allermeisten Betriebsprüfungen mit Nachzahlungen
("Mehrergebnissen"). Viele dieser Steuernachforderungen
sind aber nicht berechtigt. Wehren Sie sich gegen unberechtigte
Steuernachforderungen!
Ein Steuerpflichtiger sollte nicht alle "Beanstandungen"
durch die Betriebsprüfung einfach so hinnehmen; häufig
sind die Beanstandungen des Finanzamtes unberechtigt. Wenn das Finanzamt
eine Schätzung vornehmen will, ist auch das häufig unberechtigt.
Wenn die Schätzung zwar grundsätzlich zu Recht erfolgt,
sind die Schätzungsergebnisse trotzdem häufig viel zu
hoch und damit falsch. Schätzungen müssen das wirtschaftlich
wahrscheinlichste Ergebnis zum Ziel haben; Straf- oder Mondschätzungen
sind rechtswidrig. Hier sind vertiefte Kenntnisse der zugrunde liegenden
Fragestellungen notwendig, u.a. zu den rechtlichen und tatsächlichen
Voraussetzungen der Schätzung, zur Geldverkehrsrechnung, zur
Vermögenszuwachsrechnung, zum Chi-Quadrattest usw.
Rufen Sie uns an!
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