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Das Finanzamt verweist häufig nicht auf das Gesetz, sondern
auf eine Regelung in der Einkommensteuerrichtlinie / Umsatzsteuerrichtlinie.
Die Richtlinien sind aber für den Steuerpflichtigen
nicht verbindlich!
Was der Bundesfinanzminister in den sogenannten BMF-Schreiben und
in den amtlichen Richtlinien sowie den amtlichen Hinweisen veröffentlicht,
bindet nur die Finanzämter, nicht aber den Steuerpflichtigen.
Für diesen gilt nur das Gesetz! Häufig versucht der BMF
das Recht in seinem Sinn zu interpretieren und will diese Auslegung
in den BMF-Erlassen (BMF-Schreiben) und amtlichen den Richtlinien
sowie den amtlichen Hinweisen auch für die Steuerpflichtigen
verbindlich machen. Das ist aber nicht zulässig; der BMF kann
den Steuerpflichtigen keine Vorschriften machen. Der Steuerpflichtige
ist ausschließlich an die Steuergesetze, nicht an die Richtlinien
gebunden.
Auch die Finanzgerichte sind an die BMF-Erlasse (BMF-Schreiben),
die Richtlinien sowie die amtlichen Hinweise nicht gebunden.
Daher: Wehren Sie sich!
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