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Sind die Einkommensteuerrichtlinien / Umsatzsteuerrichtlinien bindend?

 
     

Das Finanzamt verweist häufig nicht auf das Gesetz, sondern auf eine Regelung in der Einkommensteuerrichtlinie / Umsatzsteuerrichtlinie.

Die Richtlinien sind aber für den Steuerpflichtigen nicht verbindlich!

Was der Bundesfinanzminister in den sogenannten BMF-Schreiben und in den amtlichen Richtlinien sowie den amtlichen Hinweisen veröffentlicht, bindet nur die Finanzämter, nicht aber den Steuerpflichtigen. Für diesen gilt nur das Gesetz! Häufig versucht der BMF das Recht in seinem Sinn zu interpretieren und will diese Auslegung in den BMF-Erlassen (BMF-Schreiben) und amtlichen den Richtlinien sowie den amtlichen Hinweisen auch für die Steuerpflichtigen verbindlich machen. Das ist aber nicht zulässig; der BMF kann den Steuerpflichtigen keine Vorschriften machen. Der Steuerpflichtige ist ausschließlich an die Steuergesetze, nicht an die Richtlinien gebunden.

Auch die Finanzgerichte sind an die BMF-Erlasse (BMF-Schreiben), die Richtlinien sowie die amtlichen Hinweise nicht gebunden.

Daher: Wehren Sie sich!