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Die Steuerpflichtigen sind an die Erlasse nicht gebunden!
Was der Finanzminister in den sogenannten BMF-Schreiben, in den
amtlichen Richtlinien, den amtlichen Hinweisen und in den Erlassen
oder die Oberfinanzdirektionen in den Rundverfügungen veröffentlichen,
bindet nur die Finanzämter, nicht aber den Steuerpflichtigen.
Für diesen gilt nur das Gesetz!
Daher: Wehren Sie sich!
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