|
Es gibt im Steuerrecht eine Vielzahl von Haftungstatbeständen;
hier ist eine auf den Einzelfall zugeschnittene Klärung aller
relevanten Fragen notwendig. Aber grundsätzlich gilt: Die Haftung
ist an ganz bestimmte Voraussetzungen gebunden. Der Geschäftsführer
haftet nicht automatisch, sondern nur bei Vorliegen der bestimmten
Voraussetzungen für die Steuern der GmbH.
Grundsätzlich müssen Geschäftsführer einer
GmbH lediglich dafür Sorge tragen, daß die Gesellschaft
ihre Steuern entrichtet. Dies bedeutet zugleich, daß der Geschäftsführer
grundsätzlich nicht persönlich für die Steuern der
GmbH haftet.
Es gibt jedoch auch eine ausdrückliche Haftung des Geschäftsführers
für Steuern der GmbH und umfaßt auch die angefallenen
Säumniszuschläge. Voraussetzung ist u.a., daß der
Geschäftsführer vorsätzlich oder grob fahrlässig
seine Pflichten verletzt hat und es dadurch zum Steuerausfall gekommen
ist.
Also: Wehren Sie sich!
|