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Haftung des Steuerberaters

 
     

Grundsätzlich muß ein Steuerberater seinen Mandanten vollständig und richtig beraten.

Hat der Steuerberater einen wichtigen Hinweis nicht erteilt oder den Mandanten falsch beraten und ist dadurch ein Schaden entstanden, kommt eine Haftung des Steuerberaters in Betracht.

Bitte besonders beachten:

Verjährung. Diese beginnt häufig mit der Erteilung des negativen Steuerbescheides, nicht erst mit Abschluß eines Klageverfahrens!