|
Grundsätzlich muß ein Steuerberater seinen Mandanten
vollständig und richtig beraten.
Hat der Steuerberater einen wichtigen Hinweis nicht erteilt oder
den Mandanten falsch beraten und ist dadurch ein Schaden entstanden,
kommt eine Haftung des Steuerberaters in Betracht.
Bitte besonders beachten:
Verjährung. Diese beginnt häufig mit
der Erteilung des negativen Steuerbescheides, nicht erst mit Abschluß
eines Klageverfahrens!
|