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Geldverkehrsrechnung, Vermögenszuwachsrechnung, Chi-Quadrattest
Wenn das Finanzamt eine Schätzung durchführt und so zu
hohen Nachforderungen kommt, müssen viele Fragen geklärt
werden. Ist das Finanzamt überhaupt zu einer Schätzung
berechtigt? Darf das Finanzamt die Buchführung überhaupt
die Buchführung verwerfen? Darf das Finanzamt schätzen,
weil eine Geldverkehrsrechnung oder eine Vermögenszuwachsrechnung
oder ein Chi-Quadrattest durchgeführt wurden? All diese und
weitere Fragen sollten im Einzelfall genau geprüft werden.
Häufig ist das Finanzamt nicht zu einer Schätzung berechtigt,
sondern muß das Buchführungsergebnis zugrunde legen.
Eine Geldverkehrsrechnung oder eine Vermögenszuwachsrechnung
oder auch ein Chi-Quadrattest allein berechtigen in aller Regel
nicht zu einer Schätzung.
Wenn aber eine Schätzung durchgeführt werden darf, ist
das Finanzamt an bestimmte Regeln gebunden und kann nicht einfach
"frei schätzen".
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