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Ich stehe Ihnen in allen steuerrechtlichen Fragen und allen Steuerstraffällen
zur Verfügung.
Ich bin seit 1992 Rechtsanwalt und seit 1995 Fachanwalt für
Steuerrecht.
Von 1986 - 1991 war ich Sachgebietsleiter in einem Finanzamt, zuletzt
auch als Ständiger Vertreter eines Vorstehers eines Finanzamtes.
Ich war u.a. Hauptsachgebietsleiter für Einkommensteuer, für
Körperschaftssteuer und für Betriebsprüfungen und
Verbindungssachgebietsleiter zum Strafsachenfinanzamt.
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt vertrete ich meine Mandanten gegenüber
dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten (Finanzgericht und Bundesfinanzhof).
In Steuerstraffällen sind die Steuerfahndung, die Strafsachen-
und Bußgeldstellen sowie die Staatsanwälte und Strafgerichte
meine Ansprechpartner.
Ich vertrete auch Mandanten in Haftungsfällen, beispielsweise
Amtshaftungsfällen und führe Amtshaftungsklagen bei den
dafür zuständigen Landgerichten. Diese Fälle nehmen
immer mehr zu; leider ist zu beobachten, daß einige Finanzämter
oder Finanzbeamte oder auch Staatsanwälte oder Richter ihre
Pflichten teilweise in gravierender Weise verletzen und dann den
Mandanten Schäden entstehen, die zu Schadensersatzklagen führen.
In vielen Fällen sind zivilrechtliche Fragen mit steuerlichen
Fragen verknüpft, beispielsweise bei Umwandlungen, vorweggenommenen
Erbfolgen und Schenkungen, Unternehmensnachfolgen oder Unternehmensverkäufen.
Wenn bei Unternehmensverkauf der Wert des zu verkaufenden oder zu
kaufenden Unternehmens ermittelt werden muß, können unterschiedliche
Bewertungsmethoden zur Anwendung kommen - mit gravierenden Unterschieden.
Unterschiedliche Branchen verlangen auch unterschiedliche Bewertungsansätze.
In der Vergangenheit habe ich hier für meine Mandanten immer
sehr viel erreicht; wenn auch Sie eine solche Frage haben, fragen
Sie mich.
Ich werde auch von mehreren Wirtschaftsprüfern / Steuerberatern
um meine fachliche Hilfe oder um Übernahme der Mandate gebeten.
Seit 2009 werde ich von Herrn Rechtsanwalt Carsten
Berger unterstützt.
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