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Steuerrecht

 
     

Ich stehe Ihnen in allen steuerrechtlichen Fragen und allen Steuerstraffällen zur Verfügung.

Ich bin seit 1992 Rechtsanwalt und seit 1995 Fachanwalt für Steuerrecht.

Von 1986 - 1991 war ich Sachgebietsleiter in einem Finanzamt, zuletzt auch als Ständiger Vertreter eines Vorstehers eines Finanzamtes. Ich war u.a. Hauptsachgebietsleiter für Einkommensteuer, für Körperschaftssteuer und für Betriebsprüfungen und Verbindungssachgebietsleiter zum Strafsachenfinanzamt.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt vertrete ich meine Mandanten gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten (Finanzgericht und Bundesfinanzhof). In Steuerstraffällen sind die Steuerfahndung, die Strafsachen- und Bußgeldstellen sowie die Staatsanwälte und Strafgerichte meine Ansprechpartner.

Ich vertrete auch Mandanten in Haftungsfällen, beispielsweise Amtshaftungsfällen und führe Amtshaftungsklagen bei den dafür zuständigen Landgerichten. Diese Fälle nehmen immer mehr zu; leider ist zu beobachten, daß einige Finanzämter oder Finanzbeamte oder auch Staatsanwälte oder Richter ihre Pflichten teilweise in gravierender Weise verletzen und dann den Mandanten Schäden entstehen, die zu Schadensersatzklagen führen.

In vielen Fällen sind zivilrechtliche Fragen mit steuerlichen Fragen verknüpft, beispielsweise bei Umwandlungen, vorweggenommenen Erbfolgen und Schenkungen, Unternehmensnachfolgen oder Unternehmensverkäufen. Wenn bei Unternehmensverkauf der Wert des zu verkaufenden oder zu kaufenden Unternehmens ermittelt werden muß, können unterschiedliche Bewertungsmethoden zur Anwendung kommen - mit gravierenden Unterschieden. Unterschiedliche Branchen verlangen auch unterschiedliche Bewertungsansätze. In der Vergangenheit habe ich hier für meine Mandanten immer sehr viel erreicht; wenn auch Sie eine solche Frage haben, fragen Sie mich.

Ich werde auch von mehreren Wirtschaftsprüfern / Steuerberatern um meine fachliche Hilfe oder um Übernahme der Mandate gebeten.

Seit 2009 werde ich von Herrn Rechtsanwalt Carsten Berger unterstützt.