"Zumwinkel läßt grüßen", Banken-CD´s,
Betriebsprüfungen usw.
Wenn die Steuerfahndung gegen einen Steuerpflichtigen ermittelt,
muß schnell und qualifiziert gehandelt werden. Das Steuerstrafverfahren
kann schnell zu einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz werden
und auch gravierende Folgen für die Gesundheit oder die Familie
haben.
Der Erfolg einer Steuerstrafverteidigung läßt sich erstaunlicherweise
häufig auf steuerlichem Gebiet erreichen. Wer hier zu spät
reagiert, hat viele Chancen bereits verpaßt. Wer erst auf
eine Anklage reagiert, hat die Zeit nicht genutzt, um die Ermittlungen
von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in eine ganz andere Richtung
zu lenken. Insbesondere können entlastende Ermittlungen veranlaßt
werden.
Sehr häufig sind die Vorwürfe der Steuerfahndung oder
der Betriebsprüfung steuerrechtlich überhaupt nicht zu
halten; auch die Finanzverwaltung einschließlich Betriebsprüfung
und Steuerfahndung machen teilweise gravierende steuerliche Fehler
oder erheben völlig unberechtigte Vorwürfe.
Viele Staatsanwälte können die steuerlichen Dinge, auch
die betriebswirtschaftichen Fragen, überhaupt nicht beantworten.
Hier läßt es sich sehr häufig erreichen, die Ermittlungen
von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in die richtige Richtung
zu lenken. Betriebsausgaben werden plötzlich doch anerkannt;
Schätzungen werden auf Mindestmaß zurückgeführt.
Das hat erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Frage der Strafbarkeit,
der Höhe der möglichen Strafe wie gerade auch der drohenden
Steuernachzahlungen.
Wenn die Steuerfahndung in ihren steuerlichen Ermittlungen zurückgedrängt
werden kann, erledigt sich das Strafverfahren häufig ganz von
selbst. Wenn man der Steuerfahndung, auch der Staatsanwaltschaft
und dem Richter mit entsprechenden qualifizierten steuerlichen Einwänden
entgegentritt, erlahmt der Drang der Staatsanwaltschaft und des
Richters häufig. Der Vorwurf reduziert sich häufig schnell
oder löst sich womöglich ganz in Luft auf.
Hier sollte man sich nicht allein auf den Steuerberater verlassen;
auch darf man Betriebsprüfungsergebnisse auf keinen Fall ohne
weiteres akzeptieren. Steuerberater übersehen häufig positive
steuerliche Regeln oder sind beispielsweise mit der Betriebsprüfung
nicht besonders gut vertraut; in den allermeisten meiner Fälle
konnte ich im Steuerrecht - gerade auch in der Betriebsprüfung
und in Steuerstrafsachen - ganz erstaunliche steuerliche Ergebnisse
und damit auch Einstellungen erzielen.
Bei der Steuerstrafverteidigung müssen selbstverständlich
auch die üblichen formalen strafrechtlichen Rechtsbehelfe wie
Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß
oder Haftbefehl eingesetzt werden.
Seit 2009 werde ich von Herrn Rechtsanwalt Carsten
Berger unterstützt.
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