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Steuerstrafrecht

 
     

"Zumwinkel läßt grüßen", Banken-CD´s, Betriebsprüfungen usw.

Wenn die Steuerfahndung gegen einen Steuerpflichtigen ermittelt, muß schnell und qualifiziert gehandelt werden. Das Steuerstrafverfahren kann schnell zu einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz werden und auch gravierende Folgen für die Gesundheit oder die Familie haben.

Der Erfolg einer Steuerstrafverteidigung läßt sich erstaunlicherweise häufig auf steuerlichem Gebiet erreichen. Wer hier zu spät reagiert, hat viele Chancen bereits verpaßt. Wer erst auf eine Anklage reagiert, hat die Zeit nicht genutzt, um die Ermittlungen von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in eine ganz andere Richtung zu lenken. Insbesondere können entlastende Ermittlungen veranlaßt werden.

Sehr häufig sind die Vorwürfe der Steuerfahndung oder der Betriebsprüfung steuerrechtlich überhaupt nicht zu halten; auch die Finanzverwaltung einschließlich Betriebsprüfung und Steuerfahndung machen teilweise gravierende steuerliche Fehler oder erheben völlig unberechtigte Vorwürfe.

Viele Staatsanwälte können die steuerlichen Dinge, auch die betriebswirtschaftichen Fragen, überhaupt nicht beantworten.

Hier läßt es sich sehr häufig erreichen, die Ermittlungen von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft in die richtige Richtung zu lenken. Betriebsausgaben werden plötzlich doch anerkannt; Schätzungen werden auf Mindestmaß zurückgeführt. Das hat erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Frage der Strafbarkeit, der Höhe der möglichen Strafe wie gerade auch der drohenden Steuernachzahlungen.

Wenn die Steuerfahndung in ihren steuerlichen Ermittlungen zurückgedrängt werden kann, erledigt sich das Strafverfahren häufig ganz von selbst. Wenn man der Steuerfahndung, auch der Staatsanwaltschaft und dem Richter mit entsprechenden qualifizierten steuerlichen Einwänden entgegentritt, erlahmt der Drang der Staatsanwaltschaft und des Richters häufig. Der Vorwurf reduziert sich häufig schnell oder löst sich womöglich ganz in Luft auf.

Hier sollte man sich nicht allein auf den Steuerberater verlassen; auch darf man Betriebsprüfungsergebnisse auf keinen Fall ohne weiteres akzeptieren. Steuerberater übersehen häufig positive steuerliche Regeln oder sind beispielsweise mit der Betriebsprüfung nicht besonders gut vertraut; in den allermeisten meiner Fälle konnte ich im Steuerrecht - gerade auch in der Betriebsprüfung und in Steuerstrafsachen - ganz erstaunliche steuerliche Ergebnisse und damit auch Einstellungen erzielen.

Bei der Steuerstrafverteidigung müssen selbstverständlich auch die üblichen formalen strafrechtlichen Rechtsbehelfe wie Beschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß oder Haftbefehl eingesetzt werden.

Seit 2009 werde ich von Herrn Rechtsanwalt Carsten Berger unterstützt.