Kleikamp, Rechts- & Fachanwalt
Louisenstr. 121
61348 Bad Homburg v.d.H.
Beanstandung der innergemeinschaftlichen Lieferung
Innergemeinschaftliche Lieferungen in das EU-Ausland sind unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland umsatzsteuerfrei. Es wird nur ein ordnungsgemäßer Buch- und Belegnachweis, also eine Kopie der Ausgangsrechnung und eine Verbuchung des Umsatzes verlangt. Mehr fordert das Gesetz nicht. Dennoch wollen viele Finanzämter die innergemeinschaftliche Lieferung nicht anerkennen, sondern verlangen Umsatzsteuer auf diese Umsätze.
Dem hat jetzt sogar der BFH einen Riegel vorgeschoben.
Verlangt das Finanzamt womöglich sogar die Umsatzsteuer auf die innergemeinschaftlichen Lieferungen?